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Liefer- und Leistungsbedingungen

1. Allen unseren Liefer- und Werkgeschäften liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.  Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Nebenabreden und durch Vertreter, die grundsätzlich weder abschluss- noch inkassoberechtigt sind, gemachte Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beschreibungen des Liefer- und Werkgegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich.

3. Unsere Entgelte verstehen sich ab Betrieb in 4609 Thalheim zuzüglich Umsatzsteuer. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung nach tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen. Vorher können wir Teilrechnungen legen. Für Regieleistungen ist das volle Entgelt auch ohne Unterfertigung von Regiebestätigungen zu entrichten. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Massen. Mehr- oder Minderleistungen, bedingt durch vereinbarte Ausführungsänderungen, werden besonders ermittelt und dem Pauschalbetrag zugeschlagen oder von diesem abgesetzt. Entsprechendes gilt auch bei einem Fixpreis. Erfolgt seitens des Bestellers binnen 6 Wochen nach Erhalt der Schlussrechnung gegen diese kein schriftlicher begründeter Einwand, gilt dieselbe als vollinhaltlich anerkannt.

4. Alle Liefer- bzw. Fertigstellungstermine und Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen sind ungefähr und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse und Hindernisse.
Wird ein vereinbarter Liefer- bzw. Fertigstellungstermin um mehr als 6 Wochen überschritten, kann uns der Besteller eine 8-wöchige Nachlieferungsfrist setzen. Bei fruchtlosem Ablauf kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist androhte.
Teilleistungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen.
Eine Reduzierung des Auftragsumfanges durch den Besteller ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

5. Der Besteller ist verpflichtet alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Arbeiten und Leistungen ordnungsgemäß begonnen und reibungsfrei ausgeführt werden können. Bei Verstoß ist uns insbesondere der bezügliche Aufwand zu ersetzen.
Der Besteller haftet für die Tauglichkeit der bestehenden Vorleistungen und baulichen Gegebenheiten, sowie die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Soweit uns der Besteller nicht schriftlich über die genaue Verwendung (Art, Einsatzort, Einsatzumfang und dergleichen) des zur Bearbeitung übergebenden Materials, der von uns gelieferten Ware oder der von uns zu erbringenden Werkleistung vollständig schriftlich informiert, haften wir jedenfalls nicht für Schäden oder sonstige Folgen, die ihre Ursache in der besonderen Verwendung haben.
Nimmt der Besteller die Ware bzw. Werkleistung ganz oder teilweise nicht ab oder schafft er nicht die Voraussetzungen zur Durchführung der Werkleistung können wir nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dabei sind wir berechtigt, entweder ohne Schadensnachweis 25 Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Dies gilt auch, wenn es aus anderen, von uns nicht zu vertretenden, Gründen, zu einer Vertragsaufhebung kommt.

6. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ist ein Drittel der Auftragssumme als Anzahlung bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Im Übrigen müssen die Zahlungen unverzüglich nach Lieferung und Rechnungslegung abzugsfrei bar geleistet werden. Skonto- und Zielvereinbarungen werden gesondert vermerkt und gelten nur für den jeweils schriftlich bestätigten Auftrag. Ein Haftrücklass ist ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der EZB zu.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten, Gegenansprüchen zurückzuhalten oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären.
Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. KSchG ist eine Aufrechnung mit Forderungen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden, zulässig. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Zurückhaltungsrechte von Verbrauchern werden nicht eingeschränkt. Soweit dem Besteller im Falle einer Lieferung und Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Entgeltes zustehen sollte, ist dieses jedenfalls mit der Höhe des Deckungskapitals der Verbesserungskosten beschränkt.
Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Besteller eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis 25 Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.

7. Hat ein Verbraucher seine Vertragserklärung (Angebot oder Auftragserteilung) nicht in unseren Geschäftsräumen abgegeben, hat er das Recht von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zurückzutreten, es sei denn der Vertrag wurde im Anwendungsbereich des KSchG vom Verbraucher angebahnt.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage:
• bei Kaufverträgen über Waren ab dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt hat,
bei einer mehrteiligen Bestellung oder einer Teillieferung, an dem er die letzte Ware oder das letzte Stück in Besitz genommen hat oder
• bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes kann das gleichzeitig mit diesen Bedingungen ausgefolgte Widerrufsformular verwendet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf das dem Verbraucher ausgehändigte Informationsblatt samt Widerrufsformular verwiesen, deren Empfang er durch seine Unterschrift bestätigt.

8. Wir leisten Gewähr im Sinne der folgenden Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen sechs Monate ab Ablieferung, bei Arbeiten und Leistungen an unbeweglichen Sachen zwei Jahre. Die Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung vorgelegen hat, trifft ausschließlich den Kunden. Der Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d KSchG ist, ist verpflichtet, die bezogene Ware und/oder die erbrachte Werkleistung unverzüglich nach Übernahme bzw. erfolgter Fertigstellung zu überprüfen und festgestellte Mängel bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen.
Ebenso müssen später hervorgekommene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung derart schriftlich
angezeigt werden.
Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht.
Für Verbraucher i.S.d. KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit diese zugunsten des Verbrauchers zwingender Natur sind.
Nach unserer Wahl können Gewährleistungsansprüche in der Form erfüllt werden, dass der Mangel behoben oder die mangelhafte Ware oder Leistung durch eine Mangelfreie ersetzt wird. Wir können eine angemessene Preisminderung gewähren, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre.
Bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung erlischt jede Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht unsererseits. Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung aufzukommen.
Erfolgt seitens des Bestellers keine formelle Abnahme gelten die erbrachten Leistungen spätestens eine Woche nachdem wir die Fertigstellung anzeigt haben als übergeben und abgenommen. Mit diesem Termin beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.
Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farb- oder Ausführungsabweichungen oder dergleichen.

9. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes, sowie bis zur Zahlung des gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller herrührenden Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird unsere gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen zu verlangen und diese beim Besteller oder bei einem Dritten abzuholen, wobei der Besteller auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Der Besteller ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu tragen bzw. uns zu erstatten.

10. Alle Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, auch wegen verspäteter oder unvollständiger Lieferung und Leistung, sind uns gegenüber ausgeschlossen, insbesondere auch solche gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware oder erbrachten Leistung entstanden sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei die Beweislast dafür den Besteller trifft. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall ausschließlich die reinen Schadensbehebungskosten, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder dergleichen. Pönaleansprüche welcher Art immer sind uns gegenüber ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Bestellers uns gegenüber beträgt grundsätzlich ein Jahr.
Alle Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Verkündet der Besteller uns in einem ihn betreffenden gerichtlichen Verfahren den Streit und schließen wir uns auf dessen Seite dem Verfahren an, hat er uns alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsvertretung zu ersetzen, soweit diese nicht vom Prozessgegner spätestens binnen 14 Tagen ab Beendigung des Verfahrens tatsächlich ersetzt wurden. Diese Ersatzpflicht des Kunden besteht nur insoweit nicht, als eine Kostenersatzpflicht des Prozessgegners uns gegenüber wegen eines schuldhaft rechtswidrigen Verhaltens unsererseits nicht besteht, wobei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen müsste.

11. Erfolgte Änderungen und Ergänzungen, die vom Besteller nach Vertragsabschluss gewünscht wurden, werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand an Arbeitszeit und Material verrechnet.

12. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- sowie Buchungsdaten, des Bestellers, werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.

13. Allfällige von uns erstellte Entwürfe, Planungen und sonstige Unterlagen sind unser alleiniges Eigentum und dürfen vom Besteller nicht verwendet oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Uns überlassene Zeichnungen und Muster, auch solche, die nicht zum Auftrag geführt haben, stehen dem Besteller zur Verfügung. Sollten diese nicht binnen sechs Wochen nach Angebotsabgabe oder Auftragsdurchführung abgeholt werden, sind wir zur Vernichtung berechtigt.

14. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, gelten die bezüglichen einschlägigen ÖNORMEN.

15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwa unwirksame Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben, ersetzt.

16. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 4600 Wels. Erfüllungsort ist 4609 Thalheim.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, mit Ausnahme von UN-Kaufrecht.